Heizkosten laut Mietvertrag
Das Jobcenter übernimmt die bezogen auf die Wohnfläche angemessenen Kosten, wobei die unterschiedlichen Heizarten (z.B. Erdgas, Heizöl, Fernwärme) entsprechend berücksichtigt werden. Es wird geprüft, wie viele Menschen in der Wohnung wohnen, mit welcher Art geheizt wird und wie groß die Wohnung ist. Wenn dann der Verbrauch bezogen auf die genannten Faktoren angemessen ist, werden vom Jobcenter auch die stark gestiegenen Energiepreise übernommen. Falls Sie dazu Fragen haben, sprechen Sie bitte bei Antragsabgabe Ihre Beratungsfachkraft beim Jobcenter an.
Hinweis
Es handelt sich um einen Service für Kundinnen und Kunden des jobcenter ME-Aktiv bzw. für Personen, die in unseren Einzugsbereich umziehen möchten und auf Bürgergeld angewiesen sind.
Das Ergebnis dieser Prüfung ist:
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nicht verbindlich
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stellt keine Genehmigung bzw. Zusage zum Umzug dar
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kein Rechtsanspruch auf etwaige Umzugskosten und/oder Mietkautionen
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nur für den Wohnraum im Kreis Mettmann gültig
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Für einen rechtsverbindlichen Bescheid reichen Sie bitte das schriftliche Mietangebot vom Vermieter ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit einem formlosen Antrag auf Erteilung einer Zusicherung zur Übernahme neuer Kosten der Unterkunft bei Wohnungswechsel beim jobcenter ME-aktiv, vorzugsweise über jobcenter.digital zur Prüfung ein. Dort erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine verbindliche Rückmeldung.