Gremien
Personalrat
Der Bundesgesetzgeber hat festgelegt, dass in den gemeinsamen Einrichtungen zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II (Jobcenter) seit dem 01.01.2011 ein Personalrat zu wählen ist.
Der Personalrat des jobcenters ME-aktiv besteht aus 11 Mitgliedern.
Schwerbehindertenvertretung
Die Hauptaufgabe der Schwerbehindertenvertretung liegt darin, die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben im Betrieb oder der Dienststelle zu fördern sowie den schwerbehinderten Menschen helfend und beratend zur Seite zu stehen. Auch schlägt sie Maßnahmen der Gesundheitsprävention für alle Mitarbeiter vor und unterstützt darin, gesundheitlich bedingte Behinderungen zu vermeiden.
Grundlage der Arbeit der Schwerbehindertenvertretung ist das Sozialgesetzbuch IX.
Gleichstellungsbeauftragte
Das Ziel des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG) ist die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern, auch soll die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert werden.
Im jobcenter ME-aktiv wählen die weiblichen Beschäftigten eine Gleichstellungsbeauftragte, welche ausschließlich für die Mitarbeitenden des jobcenters ME-aktiv zuständig ist. Sie berät bei Fragen rund um die Themen Vereinbarkeit von Beruf und Familie, berufliche Weiterentwicklung oder Diskriminierung.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist eingebunden in alle personellen, organisatorischen und sozialen Entscheidungsprozesse. In der Ausübung ihrer Tätigkeit ist sie weisungsfrei.