Änderungen ab dem 1.7.2023

Das Bürgergeld wurde zum 1. Januar 2023 eingeführt. Mit dem Bürgergeld sollen die dauerhafte Integration in Arbeit und die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen durch Qualifizierung und Berufsausbildung stärker in den Fokus gerückt werden.  Weitere Änderungen sollen eine vertrauensvollere Zusammenarbeit mit Ihnen „auf Augenhöhe“ unterstützen. Folgende Änderungen im Rahmen des neuen Bürgergeldes treten zum 01.07.2023 für Sie in Kraft:

  • Sie erarbeiten gemeinsam mit Ihrem Berater / Ihrer Beraterin in einem persönlichen Gespräch einen „Kooperationsplan“, in dem kurz und knapp Ihre Schritte in Richtung Arbeit, Ausbildung oder Qualifizierung und wie wir Sie dabei unterstützen festgehalten werden. Der neue Kooperationsplan ist rechtlich unverbindlich und löst die bisherige Eingliederungsvereinbarung ab.

 

  • Wir loten Ihre Möglichkeiten zur beruflichen Qualifikation aus – auch wenn Sie bisher keinen beruflichen Abschluss haben. Wenn Sie für eine Ausbildung oder Arbeit noch besser Lesen, Schreiben oder Rechnen lernen müssen, können wir Sie auch dabei unterstützen. Wir unterstützen dies zusätzlich durch die Zahlung einer „Weiterbildungsprämie“ bis zu 150 Euro für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung mit Abschluss oder des „Bürgergeldbonus“ in Höhe von 75 Euro für die Teilnahme an Maßnahmen, die für eine dauerhafte Integration von besonderer Bedeutung sind. Sofern Sie bereits eine solche Maßnahme besuchen, bekommen Sie die Zahlung automatisch überwiesen, Sie müssen dies nicht extra beantragen.

 

  • Sie haben bereits Einkommen aus Erwerbstätigkeit? Dann haben wir eine gute Nachricht für Sie: Einige Freibeträge steigen. Das bedeutet, Sie dürfen mehr von dem Geld behalten, das Sie verdienen.

 

  • In besonderen individuellen Problemlagen (z. B. finanzieller, gesundheitlicher oder familiärer Art) können Sie freiwillig durch ein Coaching unterstützt werden. Dies kann je nach Wunsch und Bedarf auch aufsuchend erfolgen.

 

  • Sowohl Weiterbildungsgeld als auch Bürgergeldbonus werden rückwirkend für den absolvierten Monat der Teilnahme zu Beginn des Folgemonats ausgezahlt. Die erstmalige Zahlung an Kundinnen und Kunden erfolgt daher Anfang August, keinesfalls vorher, da erst ab Juli 2023 ein Anspruch auf die Leistung entsteht. Eine vorzeitige Auszahlung widerspräche dem Grundgedanken beider Leistungen.

 

Sie haben Fragen zum Bürgergeld? Scheuen Sie sich nicht und sprechen uns an! Wir sind für Sie da!