Organisation des jobcenters ME-aktiv
Das jobcenter ME-aktiv ist eine gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und des Kreises Mettmann. Zweck ist die Umsetzung aus der gesetzlichen Verpflichtung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II).
Wichtige organisatorische und personalwirtschaftliche Entscheidungen werden in der Trägerversammlung entschieden. Diese besteht aus Vertretern des Kreises Mettmann und der Agentur für Arbeit.
Die Geschäftsführung entscheidet im Rahmen der Beschlüsse der Trägerversammlung über die fachliche Aufgabenwahrnehmung im Jobcenter (§44d SGB II).
Daneben existiert ein Beirat aus Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Trägern der freien Wohlfahrtspflege, sowie Kammern und berufsständischen Organisationen. Der Beirat berät das Jobcenter bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und Maßnahmen.