Geld und Unterstützung für Selbständige

Sie sind selbständig und beziehen bisher noch keine Leistungen vom jobcenter ME-aktiv?

Wenn Sie ein Gewerbe angemeldet, eine Freiberuflichkeit beim Finanzamt angezeigt oder auf Honorarbasis selbständig sind, werden Sie vom Selbständigen Team betreut. Bei Fragen zu diesem Thema kontaktieren Sie uns digital per Kontaktformular oder jobcenter.digital. Alternativ wenden Sie sich an Ihre zuständige Geschäftsstelle. Wir erklären, wie Anträge gestellt werden können, welche Unterlagen erforderlich sind und beraten auch bei beruflicher Neuorientierung.

Sie sind bereits im Leistungsbezug beim Jobcenter und planen eine Existenzgründung?

Teilen Sie Ihren konkreten Gründungswunsch Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft mit. Gemeinsam besprechen Sie die Rahmenbedingungen Ihrer geplanten Selbständigkeit.

Beachten Sie bitte:

  • Sämtliche Förderleistungen müssen vor Gewerbeanmeldung mit dem jobcenter ME-aktiv abgesprochen werden.
  • Die Förderungen des jobcenter ME-aktiv sind in den meisten Fällen Darlehen, die zurückgezahlt werden müssen.
  • Das jobcenter ME-aktiv stellt den Lebensunterhalt, nicht die Selbständigkeit sicher. Gewinne aus der Selbständigkeit werden angerechnet, Verluste/Schulden werden durch das jobcenter ME-aktiv nicht übernommen. Sie haften als eigenverantwortlicher Unternehmer selbst.

Sollte im Rahmen der Selbständigkeit - spätestens innerhalb eines Jahres - keine Perspektive zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit entstehen, wird Ihre Integrationsfachkraft gemeinsam mit Ihnen Alternativen zur Selbständigkeit entwickeln.


Haben Sie Fragen?
Dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder jobcenter.digital. Alternativ wenden Sie sich an Ihre zuständige Geschäftsstelle.

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