Geld für Wohnung und Heizung
Wichtige Änderung durch die Einführung des Bürgergeldes:
Für Anträge ab dem 1. Januar 2023 berücksichtigt das Jobcenter für maximal ein Jahr die vollständige
Miete (außer Strom, dieser muss aus der Regelleistung gezahlt werden) für Ihre Wohnung. Nach
dieser Zeit übernehmen wir wieder einen „angemessenen Betrag“. Heizkosten werden immer nur
in angemessener Höhe übernommen.
Grundsätzlich gilt:
Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden im Rahmen der Grundsicherung für Miete und Eigentum übernommen. Jedoch werden diese nur in angemessener Höhe übernommen. Die Kosten dürfen also nicht zu hoch sein. Ob die Kosten für die Bruttokaltmiete (Grundmiete + „kalte Nebenkosten“) und Heizkosten angemessen sind, entscheidet sich durch die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und den Quadratmeterpreisen der einzelnen Städte im Kreis Mettmann.
Angemessenheitsrichtwerte
Eine Übersicht mit den aktuellen Richtwerte zur Angemessenheit der Bruttokaltmiete finden Sie hier.
Neue Wohnung in Aussicht?
Oder Sie wollen in den Kreis Mettmann ziehen? Dann helfen Ihnen die Informationen rund um das Mietverhältnis weiter.
Steigende Heiz- und Energiekosten
Ihr Strom- oder Gasanbieter hat auch die Preise erhöht? Sie haben Sorge wie Sie dies nun schaffen sollen? Oder haben Sie bereits eine Aufforderung zur Nachzahlung erhalten?
Wir lassen Sie nicht alleine! Wir sind aktiv für Sie da!
Vereinbaren Sie gerne über unsere örtlichen Servicerufnummern einen Beratungstermin. Gemeinsam schauen wir auf Ihre aktuelle Situation und prüfen unsere Möglichkeiten. Kontakte zur Verbraucherzentrale, Energieberatung oder auch zur Schuldnerberatung stellen wir gerne bei Bedarf her.
Ihr jobcenter ME-aktiv
Haben Sie Fragen?
Dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder wenden Sie sich an Ihre zuständige Geschäftsstelle.