Arbeitsgelegenheiten

Als Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach § 16d SGB II werden ausschließlich Maßnahmen gefördert, in denen die Teilnehmenden zusätzliche, im öffentlichen Interesse liegende und wettbewerbsneutrale Arbeiten verrichten.

Mit AGH sollen arbeitsmarktferne Menschen ihre Beschäftigungsfähigkeit erhalten bzw. wiedererlangen und Integrationsfortschritte erzielen.

Arbeitsgelegenheiten sollen eine (soziale) Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen und als mittelfristige Brücke das Ziel einer Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen.

Auch im Jahr 2025 sollen unsere Kundinnen und Kunden die Möglichkeit erhalten, über eine Arbeitsgelegenheit in ihrem Integrationsprozess entsprechend unterstützt zu werden.

Derzeit gehen wir davon aus, im Bewilligungszeitraum 01.04.2025 bis 31.03.2026 die Einrichtung von insgesamt 207 AGH-Plätzen finanziell unterstützen zu können.

Wir planen vom Kunden her!

Als Flächenjobcenter mit fünf Standorten für Kundinnen und Kunden aus den zehn kreisangehörigen Städten benötigen wir ein regional differenziertes Angebot auch bei Arbeitsgelegenheiten. Hierfür lassen wir uns vom jeweiligen Kundenvolumen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf, regionaler Erreichbarkeit und noch stärker von zielgruppenorientierten sowie innovativen Angeboten leiten. Neben bewährt guten AGH-Angeboten können wir uns auch Einsatzstellen vorstellen, die auch weitere Kundenbedarfe abdecken (z.B. Orientierung in den Bereichen Gesundheit und Arbeitsmarkt, Stärkung sozialer Netzwerke oder für Kunden mit reduzierter Mitwirkungsbereitschaft, u.a.).

Wir geben Ihnen Planungstransparenz!

Für den Bewilligungszeitraum 2025/2026 haben wir unser AGH-Antragsverfahren weiterentwickelt. Dieses teilt sich zukünftig in drei Phasen auf:

  • Konzeptionsphase (beginnt ab sofort bis 06.12.2024)
  • Evaluierungsphase (im Anschluss an die Konzeptionsphase, Dauer ca. zwei Wochen)
  • Bewilligungsphase (Beginn mit positiver Rückmeldung auf das Konzept)

Sofern Sie als Maßnahmeträger Interesse an der Einrichtung eines AGH-Angebotes im Kreis Mettmann haben, reichen Sie uns bitte im Rahmen Ihrer Konzeptionsphase eine kurze, aussagekräftige konzeptionelle Darstellung Ihres geplanten Angebotes bis spätestens 06.12.2024 ein.

Die Konzepte senden Sie bitte bevorzugt per E-Mail an:

Jobcenter-ME-aktiv.Foerderteam@jobcenter-ge.de

oder alternativ auf dem Postweg an das Förderteam, Hochdahler Str. 14 in 40724 Hilden.

Für die Konzeptdarstellung nutzen Sie bitte das anhängende Formular.

Ergänzungen auf Zusatzblättern sind möglich. Bitte verzichten Sie in der Konzeptionsphase auf die Einreichung der üblichen AGH-Antragsunterlagen.

Im Anschluss an die Auswertung der eingegangenen Konzepte erhalten Sie von uns eine Rückmeldung zu Ihrem Konzept. Einer positiven Rückmeldung folgt die Aufforderung zur Einreichung vollständiger Antragsunterlagen.

Sollten wir im Rahmen der Evaluierungsphase zu der Einschätzung gelangen, dass Ihr Konzept aus unserer Sicht mit Blick auf oben genannte Kriterien nicht förderfähig ist oder aufgrund der Vielzahl eingereichter Konzepte ggf. das Nachsehen gegenüber erfolgversprechenderen Ansätzen hat, erhalten Sie auch hierzu von uns eine Rückmeldung. In diesem Fall wird das Antragsverfahren nicht weiterverfolgt. Eine positive Rückmeldung auf Ihre konzeptionelle Darstellung ist noch keine verbindliche Förderzusage. Eine solche erfolgt erst mit dem Bewilligungsbescheid zum Abschluss der Bewilligungsphase.

Lassen Sie uns gemeinsam in geübter Kooperation oder neuer Partnerschaft für unsere Kundinnen und Kunden Potentiale entwickeln und Chancen eröffnen! Wir freuen uns auf Ihre Ideen, vielleicht auch in neuen Kooperationen und mit neuen Partnern.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Ihr jobcenter ME-aktiv