Geld für Kinder und Jugendliche
Wir gestalten für und mit Kindern und Jugendlichen
Die Leistungen des Bildungspakets
Insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (bis 25 Jahre), die Bürgergeld, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf nachstehende Bildungs- und Teilhabeleistungen. Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben. Zudem kann ein Anspruch auf Leistungen des Bildungspakets bestehen, wenn das Kind bzw. seine Eltern zwar ansonsten keine der genannten Sozialleistungen beziehen, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken können.
Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, Schulausflüge, Ausflüge von Tageseinrichtungen oder im Rahmen von Kindertagespflege, mehrtägige Klassenfahrten, mehrtägige Fahrten von Tageseinrichtungen oder im Rahmen von Kindertagespflege, Schülerbeförderung, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben müssen nicht gesondert beantragt werden, da diese Leistungen im Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II enthalten sind.
Bitte denken Sie daran, aktuelle Nachweise (z. B. Schulbescheinigung) bei der Beantragung der Leistungen für Bildung und Teilhabe zusammen mit Ihrem Antrag auf Weiterbewilligung einzureichen, um Leistungsunterbrechungen zu vermeiden.
Lediglich die Leistungen für Lernförderung werden auf gesonderten Antrag, in Form der A2-Bescheinigung der Schule zur Lernförderung und der A3-Bescheinigung der Leistungsanbieter zur Lernförderung, gewährt.
Datenschutz
Die Datenschutzrechtliche Einverständniserklärung für Bildung und Teilhabe finden Sie hier zum Download:
Infos Bildungspaket
Weitere Infos zum Bildungspaket finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:
Flyer Bildungs- und Teilhabepaket
Weitere Infos finden Sie in unserem Flyer zum Thema Bildungs-und-Teilhabepaket. Den Flyer können Sie hier downloaden:
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